Öffnungszeiten:
(außer während der Betriebsferien)

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag und Sonnabend nach Vereinbarung.

Tel.: +49 (0)40 6 42 90 55

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Neuheit!

Sanierung von Zeltdächern* mit der Veltel-Iso-Technik

(* Zelte mit Gerüsten aus Alu-Vierkantprofilen)

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In unserer
Werksausstellung

in 22177 Hamburg (Bramfeld),
Bramfelder Chaussee 229
 präsentieren wir Ihnen u.a.:

- Standvorzelte (mit Gerüst aus Alu-4-T-Nut Profilen)

eingezogen, im vel:sign System

- VfK-Vorzelt (Rundrohrgestänge)

mit Schwingflügeltür und Türmarkise

- VfE-Vorzelt (Rundrohrgestänge)

- Schutzdächer (mit Gerüst aus Alu-4-T-Nut Profilen)

Veltel-Qualität für die Küste,

 - Protec-Schutzdach (das Schutzdach "mit Führerschein")

auch für Saison- und Dauercamper geeignet.

Bitte beachten Sie auch unsere

Sonderangebote

(Ausstellungszelte etc.)

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Die Innovation von Veltel:

Vorzelte und Standvorzelte im vel:sign -System

Gestalten Sie zusammen mit unserem Team Ihr neues

Veltel-Vorzelt oder -Standvorzelt mit einer individuellen Dachform!

Über Details und Möglichkeiten für

Ihr neues Veltel-Vorzelt oder -Standvorzelt mit vel:sign -System

informieren wir Sie gern in unserer Werksausstellung.

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Wollen Sie uns in der Kundenbetreuung unterstützen?

Dann folgen Sie bitte diesem Link: Partner

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Wichtige Neuigkeit für Dauercamper!

Revolution im Hohen Norden:

Schleswig-Holstein führt Wochenendplätze ein

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat die erst acht Jahre alte "Zelt- und Campingplatzverordnung" nach den Verwirrung stiftenden Presseartikeln aus dem Jahr 2006 (s.u.) nicht nur überarbeitet, sondern radikal verändert und durch eine "Camping- und Wochenendplatzverordnung" ersetzt. Sie trat zum 01.08.2010 in Kraft.

Gemäß einer Pressemeldung des Innenministeriums soll die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Campingplätze erhöht werden. So dürfen zukünftig auf Campingplätzen auch kleine Wochenendhäuser errichtet werden, die z.B. von Fahrradtouristen, die ohne eigenes Zelt unterwegs sind, genutzt werden sollen.

Auch Dauercamper sollen jetzt ein dauerhaftes Standrecht erhalten. Soweit die gute Nachricht für Dauercamper. Wenn Sie spezielle Fragen haben, senden Sie sich bitte eine eMail mit Ihren Fragen an:

Gutachter@veltel.de

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Und dies ist die Vorgeschichte:

Es hat lange gedauert, aber:

Auf unsere wiederholten Interventionen hin
hat BILD-Hamburg endlich folgende Meldung veröffentlicht (24.04.2006)

Warum diese Meldung? In der BILD-Zeitung vom 6. Juli 2005 stand unter der Überschrift

"Campingwut

Dauercamper müssen Vorzelte abreißen"

gleich im ersten Absatz:

"Feste Vorzelte vor Wohnwagen und Wohnmobilen müssen abgebaut werden."

Dazu Hr. Dr. Stark-Veltel, Sachverständiger für Vorzelte, Standvorzelte und Schutzdächer:

"Diese pauschale Aussage ist falsch. Gem. § 1 der Zelt- und Campingplatzverordnung für Schleswig Holstein vom 15. Juni 2001 sind feste Vorzelte, die im Verwaltungsdeutsch "Standvorzelte" genannt werden, auf Campingplätzen ausdrücklich erlaubt. Nicht erlaubt hingegen ist das Ausbauen von Vorzelten (egal ob Standvorzelt oder "normales" Vorzelt) mit Holz, Einbauküchen, Bädern, Holztüren u.ä.

Ein wesentlicher Grund für die Novelle von 2001 war die Anpassung der Campingplatzverordnung an die in Jahrzehnten gewachsene Realität. Deshalb wurde der Begriff "Standvorzelte" zusätzlich zum Begriff "Vorzelte" neu in die Verordnung aufgenommen. Im Oktober 2001 wurden die Betreiber von Campingplätzen im Kreis Ostholstein in einem Rundschreiben des Amtes für Natur und Umwelt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein "Innenausbau ... z.B. Ausschalung mit Holz" nicht zulässig ist.

Abgebaut werden müssen nur Vorzelte und Standvorzelte, die innen mit Holz ausgebaut wurden. Camper, die sich an die geltenden Vorschriften halten, brauchen um ihr Standvorzelt nicht zu fürchten!"

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Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: Zeltfabrik@veltel.de
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